Kosten für Beratungsmandate
Die Erstberatung bieten wir Ihnen zum Festpreis an - fragen Sie uns! Darüberhinaus werden alle Kosten grundsätzlich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.
Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem sogenannten Streitwert. Zudem bieten wir
ausdrücklich an, auf Stundenhonorarbasis abzurechnen. Dabei wird nur der tatsächliche Aufwand,
und nur dieser, abgerechnet. Eine faire Lösung!
Wichtig zu wissen: Die Rechtschutzversicherungen tragen die kompletten Kosten familienrechtlicher
und erbrechtlicher Prozesse in der Regel nicht. Einzelne Gesellschaften zahlen aber Beratungsgespräche.